17.07.2015

Schulbücher einscannen?

Wie immer hat www.lehrer-online.de einen Beitrag zu diesem Thema gepostet.Die Auslegung von § 53 UrhG war mir so auch nicht bekannt.

http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-1-2015.php?sid=64267195755467102743712601260930

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen